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Mit dem Anhänger zur Hauptuntersuchung

28 Juli, 2015

Auch Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Die Intervalle richten sich dabei nach dem maximal

zulässigen Anhängergewicht. Liegt dieses unterhalb von 750 Kilogramm erfolgt die erste Prüfung nach drei, alle weiteren nach zwei Jahren. Schwerere Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen sowie Wohnanhänger müssen stets alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Größere Gewichtsklassen müssen jedes Jahr vorstellig werden– wie übrigens generell auch alle Mietanhänger. Doch egal in welchem Abstand, irgendwann ist jeder Anhänger fällig.
Besitzt der Anhänger eine eigene Bremse, so muss sie bei der Vorstellung zur Hauptuntersuchung in jedem Fall einwandfrei funktionieren. Sicherheitsrelevant ist auch die komplette Beleuchtung inklusive Blinker. Die Reifen müssen ein Mindestprofil von 1,6 Millimeter haben. Zudem sollten sie keine Schäden wie Risse oder Beulen aufweisen. Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung müssen die Reifen zudem jünger als sechs Jahre sein (siehe vierstellige DOT-Nummer auf den Reifen – die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche der Herstellung, die anderen beiden das Jahr an).

Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilogramm müssen auch die vorgeschriebenen Unterlegkeile an einer vorschriftsmäßigen Halterung angebracht sein. Abschließend wird der Zustand von Fahrgestell, Boden, Planken, Bordwänden, Kotflügeln, Planen etc. geprüft. Hier darf durch Löcher, Durchrostungen, Risse, Brüche, scharfe Kanten, Scharten und andere Schäden keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Dies betrifft das unmittelbare Verletzungsrisiko genauso wie die Gefahr durch sich lösende Teile.

Bei Wohnwagen wird zudem eine vorhandene Gasanlage geprüft. Anders als bei Campingmobilen ist diese zwar nicht notwendiger Bestandteil der Hauptuntersuchung, aber es sollte eine zum Stichtag gültige Gasprüfung vorhanden sein.

Ein Anhänger muss während der Hauptuntersuchung nicht leer sein. ampnet/nic

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