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Schulferien: Schule schwänzen für den billigeren Flug

22 Juli, 2015

Natürlich werden pünktlich zu Beginn der Schulferien die Flugtickets wesentlich teurer. Einige Familien

fliegen daher schon etwas früher, indem die Eltern ihre Kinder einfach mit einer Krankmeldung schon vor dem eigentlichen Ferienbeginn aus der Schule nehmen. In der Anwaltshotline suchen Eltern kurz vor den Ferien immer wieder rechtlichen Rat zu dieser Praxis, die ein teures Bußgeld kosten kann.

Rechtsanwältin Jetta Kasper kann in der telefonischen Rechtsberatung vom elterlich legitimierten Schulschwänzen nur abraten bzw. dazu raten, das Bußgeld zu bezahlen: "Nicht zuletzt auch deswegen, weil das elterlich legitimierte Schwänzen eine erzieherisch zweifelhafte Signalwirkung für die Kinder hat", mahnt Kasper. Auch Eltern, die meinen, lediglich ein Kavaliersdelikt zu begehen, das sich auszahlt, kann die Anwältin bestätigen, dass es sich nicht rechnen wird. Denn das Bußgeld mache die Ersparnis durch das günstigere Flugticket wieder wett, weiß Kasper aus der Praxis zu berichten.

Am Flughafen kann ein Schulschwänzer lediglich bei der Passkontrolle erwischt werden. Wenn etwa dem Zollbeamten auffällt, dass sich ein Kind eigentlich in der Schule befinden müsste. Oder aber, es verplappert sich ein Klassenkamerad gegenüber dem Lehrer, der dann nachhaken könnte.

Letztlich gibt es ja noch die legale Möglichkeit der Befreiung vom Unterricht. Dafür benötigen die Eltern aber einen guten Grund. "Der billigere Flugticketpreis etwa wäre hier ein schlechtes Argument", so Rechtsanwältin Kasper und betont, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Befreiung gibt. www.anwaltshotline.de

Hier finden Sie die Ferientermine im Überblick:
Schulferien 2015 bis 2020

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