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Urteil Alkohol am Steuer - Atemalkoholmessung

20 Juli, 2015

Alkohol am Steuer - Aktuelles Urteil: Die Mitwirkung des Fahrzeugführers an einer Atemalkoholmessung ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden.

Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss der Betroffene nicht belehrt werden. Deshalb können die genommenen Messwerte auch verwendet und ausgewertet werden. jlp

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13)

Im Überblick zum Thema Urteile im Kfz-Recht über Alkohol am Steuer:
Aktuelle Urteile rund um das Verkehrsrecht
Alkohol am Steuer - Punkte und Fahrverbote
Wissenswertes zur Fahrerlaubnisverordnung
Bußgelder im Überblick

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