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Parkscheibe einstellen: Minutenzahl darf nicht vorgegeben werden

14 Juli, 2015

Will eine Straßenverkehrsbehörde das Parken auf öffentlichem Gelände mit einer Parkscheibe und einer

Parkzeit einschränken, so kann hinsichtlich der Parkzeit nur eine Stundenzahl das Parken mit Parkscheibe vorschreiben.

Die Anordnung, die eine Minutenzahl (zum Beispiel 10 Minuten) vorgibt, ist rechtswidrig.

Die Parkscheibe kann nur auf 30-Minuten-Takte eingestellt werden. jlp

Verwaltungsgericht Karlsruhe,Az.: 1 K 1829/12

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