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Regelfahrverbot - Zweifelhafte Fahrverbot-Erhöhung

11 Juli, 2015

Die Erhöhung eines Fahrverbots kommt lediglich dann in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen

nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Regelfahrverbot nicht ausreicht, um den Fahrer nachhaltig zu beeindrucken. Solche Umstände muss dann allerdings der Richter im Urteil darlegen. Fehlen solche Urteilsgründe, so ist eine Fahrverbot-Erhöhung unwirksam. jlp

Kammergericht Berlin, Az.: 122 Ss 143/14

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