Aktuelle Auto-News
 



MPU Anordnung wegen Alkohol im Blut und warmer Motorhaube

06 Juli, 2015

Kann eine MPU Anordnung erfolgen, wenn die Motorhaube des eigenen Fahrzeugs noch warm und man selbst

noch alkoholisiert ist?
Ist die Motorhaube des eigenen Kfz noch warm, während man selbst noch alkoholisiert ist, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und erklärte den Führerscheinentzug des Fahrzeugführers für rechtens, als dieser der MPU nicht nachkam (Az. 16 B 358/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, alarmierte der Nachbar eines Autofahrers die Polizei, als dieser betrunken vorgefahren sein soll. Die Beamten stellten beim mutmaßlichen Fahrzeugführer 2,56 Promille im Blut fest und sein Fahrzeug wies eine noch warme Motorhaube auf. Diese Tatsachen begründeten den Verdacht auf Alkohol am Steuer, was für die Führerscheinstelle Grund genug war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu fordern. Als der angebliche Alkoholsünder das nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Dagegen ging er durch zwei Instanzen bis zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - letztlich ohne Erfolg. Ein Video des Smartphones vom verfeindeten Nachbar überführte schließlich den Autofahrer vor Gericht und verleitete ihn zur Aussage, dass er womöglich doch alkoholisiert gefahren sein könnte. Dass er sein Geständnis in zweiter Instanz widerrief, war für das Gericht unerheblich, denn schon der hohe Blutalkoholwert könne auf ein Alkoholproblem deuten, was die MPU Anordnung rechtfertige. "Man muss also nicht erst direkt am Steuer alkoholisiert erwischt werden, um seinen Führerschein zu riskieren", warnt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Dass der Autofahrer bisher ohne jegliche Beanstandungen fuhr, entkräftete die Eignungszweifel des Gerichts nicht. D-AH/mc, www.deutsche-anwaltshotline.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights