Atemalkoholmessung ist freiwillig
01 Juli, 2015
Eine Atemalkoholmessung ist freiwillig, das bedeutet: Die unterbliebene Belehrung des Fahrzeugsführers
über die Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung führt nicht zur Unverwertbarkeit der Messung, da eine entsprechende Belehrungspflicht nicht besteht. Nur bei konkreten Anhaltspunkten über ein Vorspiegeln der Mitwirkungspflicht oder das bewusste Ausnutzen eines Irrtums des Betroffenen über eine solche Pflicht seitens der Ermittlungsbehörde kommt eine Unverwertbarkeit der Messung in Betracht. jlp
Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 356/14 - 122 Ss 106/14
Mehr zum Thema "Alkohol am Steuer" finden Sie hier:
Bußgeld und Punkte bei Alkohol am Steuer
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Verkehrsrecht und Bußgelder
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