Kaufpreisschutz bei Totalschaden oder Diebstahl:
30 Juni, 2015
Der sogenannte Kaufpreisschutz springt bei einem Totalschaden oder Diebstahl ein: Bereits in den ersten
Jahren verlieren Autos massiv an Wert, so dass ihr Restwert nach vier Jahren oft bei weniger als 50 Prozent des Listenpreises liegt. Und nur dieser Rest- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert wird von der Versicherung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls erstattet. Oft ist es schwierig, dann gleichwertigen Ersatz zu bekommen.
Mit einer Zusatzabsicherung wie dem Kaufpreisschutz der Volkswagen Autoversicherung AG, welche die Differenz zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis ersetzt, ist man auf der sicheren Seite. Und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug finanziert oder bar bezahlt wurde, ob es neu oder gebraucht ist. Der Kaufpreisschutz greift bei selbst- und fremdverschuldeten Totalschäden sowie bei Diebstahl. Und dies bis zu einem Fahrzeugalter von neun Jahren. Das Auto darf nur bei Versicherungsabschluss nicht älter als fünf Jahre sein, die maximale Laufzeit der Zusatzversicherung beträgt ebenfalls fünf Jahre.
Das Zusatzmodul "KaskoWert" der bedarfsgerechten AutoVersicherung bietet mit der Wertminderungsentschädigung einen noch umfassenderen Schutz im Schadenfall. Denn nach einem Unfall sinkt der Wert eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Bei einem Verkauf kann deshalb unter Umständen nur ein niedrigerer Verkaufspreis erzielt werden. Die Wertminderungsentschädigung gleicht diese Differenz aus. djd/pt
Ähnliche Berichte zum Thema Kaufpreisschutz:
Kostenlose Autobewertung
Ratgeber Unfallwagen
Kfz Versicherung - Interessante Tipps und Infos
Mit einer Zusatzabsicherung wie dem Kaufpreisschutz der Volkswagen Autoversicherung AG, welche die Differenz zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis ersetzt, ist man auf der sicheren Seite. Und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug finanziert oder bar bezahlt wurde, ob es neu oder gebraucht ist. Der Kaufpreisschutz greift bei selbst- und fremdverschuldeten Totalschäden sowie bei Diebstahl. Und dies bis zu einem Fahrzeugalter von neun Jahren. Das Auto darf nur bei Versicherungsabschluss nicht älter als fünf Jahre sein, die maximale Laufzeit der Zusatzversicherung beträgt ebenfalls fünf Jahre.
Das Zusatzmodul "KaskoWert" der bedarfsgerechten AutoVersicherung bietet mit der Wertminderungsentschädigung einen noch umfassenderen Schutz im Schadenfall. Denn nach einem Unfall sinkt der Wert eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Bei einem Verkauf kann deshalb unter Umständen nur ein niedrigerer Verkaufspreis erzielt werden. Die Wertminderungsentschädigung gleicht diese Differenz aus. djd/pt
Ähnliche Berichte zum Thema Kaufpreisschutz:
Kostenlose Autobewertung
Ratgeber Unfallwagen
Kfz Versicherung - Interessante Tipps und Infos
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.