Verkehrsverstöße im Ausland: Der Führerschein bleibt
23 Juni, 2015
Auch im Ausland müssen Sie für Ihre Verkehrsverstöße mit empfindlichen Geldstrafen rechnen und bei schweren Verstößen kann sogar das Auto als Tatwerkzeug eingezogen werden. Übrigens: Die Bußgelder
aus dem Ausland werden ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt.
Auto-Ärger im Ausland: Der "Lappen" bleibt
Tempolimit, Promillegrenze, Gurtpflicht und vieles mehr: Wer Urlaub mit dem Auto macht, muss sich auch im Ausland an die Verkehrsregeln halten. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Nur eines müssen deutsche Autofahrer nicht fürchten: den Verlust des Führerscheines. Im Ausland gehe es grundsätzlich immer nur um Geld, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Björn Schmidt im Gespräch mit der Zeitschrift Auto Straßenverkehr: "Das bedeutet, dass Geldbußen und -strafen vollstreckt werden können. Führerschein-Maßnahmen werden für Verkehrsverstöße im Ausland aber nicht vollzogen."
Allerdings kann es in einigen Ländern passieren, dass bei schweren Verstößen das Auto als Tatwerkzeug eingezogen wird, etwa in Italien und in der Schweiz.
Besonders drastisch sind die Geldstrafen für schwere Übertretungen in der Schweiz. Dazu zählen im Regelfall schon Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 25 km/h. Diese gelten in der Schweiz als Straftat und werden gemäß des Einkommens mit empfindlichen Tagessätzen bestraft.
Und noch etwas: Die Geldbußen werden in der Schweiz bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 1 km/h fällig. Also null Toleranz bei den Eidgenossen.
Hinweis:
Ab 70 Euro werden die Geldstrafen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt. Auch wenn niedrigere Strafen zunächst folgenlos bleiben - das böse Erwachen kommt bei der nächsten Einreise in das betreffende Land. Dann kann es sein, dass man bei einer Kontrolle durch die Polizei zahlen muss - oder aber das Auto wird per Parkkralle stillgelegt. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Auch im Ausland müssen sich deutsche Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Sonst kann es schnell ein böses Erwachen geben.
Auto-Ärger im Ausland: Der "Lappen" bleibt
Tempolimit, Promillegrenze, Gurtpflicht und vieles mehr: Wer Urlaub mit dem Auto macht, muss sich auch im Ausland an die Verkehrsregeln halten. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Nur eines müssen deutsche Autofahrer nicht fürchten: den Verlust des Führerscheines. Im Ausland gehe es grundsätzlich immer nur um Geld, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Björn Schmidt im Gespräch mit der Zeitschrift Auto Straßenverkehr: "Das bedeutet, dass Geldbußen und -strafen vollstreckt werden können. Führerschein-Maßnahmen werden für Verkehrsverstöße im Ausland aber nicht vollzogen."
Allerdings kann es in einigen Ländern passieren, dass bei schweren Verstößen das Auto als Tatwerkzeug eingezogen wird, etwa in Italien und in der Schweiz.
Besonders drastisch sind die Geldstrafen für schwere Übertretungen in der Schweiz. Dazu zählen im Regelfall schon Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 25 km/h. Diese gelten in der Schweiz als Straftat und werden gemäß des Einkommens mit empfindlichen Tagessätzen bestraft.
Und noch etwas: Die Geldbußen werden in der Schweiz bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 1 km/h fällig. Also null Toleranz bei den Eidgenossen.
Hinweis:
Ab 70 Euro werden die Geldstrafen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt. Auch wenn niedrigere Strafen zunächst folgenlos bleiben - das böse Erwachen kommt bei der nächsten Einreise in das betreffende Land. Dann kann es sein, dass man bei einer Kontrolle durch die Polizei zahlen muss - oder aber das Auto wird per Parkkralle stillgelegt. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Auch im Ausland müssen sich deutsche Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Sonst kann es schnell ein böses Erwachen geben.
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