Verkehrsregeln im Ausland - Hohe Strafen und milde Bußgelder in Europa
17 Juni, 2015
Zum Teil große Unterschiede bei den Verkehrsregeln im Ausland: Geht es um das Bußgeld für Verkehrssünder, ist die deutsche Obrigkeit vergleichsweise milde gestimmt. Besonders hoch fallen die Sünder-Tarife fast schon traditionell in
Skandinavien aus. Mindestens 420 Euro sind laut ADAC-Tabelle für zu schnelles Fahren in Norwegen fällig, Rotlicht und Überholverstöße werden mit 600 Euro geahndet.
Unterschiedlich wird in Europa auf das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer während der Fahrt reagiert.
Das kostet in Lettland 14 Euro,
in Italien 160 Euro,
in Dänemark 200 Euro und
in den Niederlanden 230 Euro.
Besonders empfindlich reagieren die Sicherheitsbehörden auf das gefährliche Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei 1,5 Promille Alkohol im Blut oder mehr wird das Fahrzeug eingezogen, wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. In Dänemark wird ab 2,0 Promille ähnlich drastisch vorgegangen.
Innerhalb der EU wurde für ein schnelleres Reagieren auf Verstöße gegen die Verkehrssicherheit der Datenaustausch zur Halterbestimmung verbessert.
Diese Verstöße im EU-Ausland werden dann in Deutschland sanktioniert; allerdings ohne Punkteeintrag in der zentralen Kartei in Flensburg. Zudem hat ein im Ausland verhängtes Fahrverbot keine Auswirkungen auf die Fahrberechtigung in Deutschland. mid/wp
Unterschiedlich wird in Europa auf das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer während der Fahrt reagiert.
Das kostet in Lettland 14 Euro,
in Italien 160 Euro,
in Dänemark 200 Euro und
in den Niederlanden 230 Euro.
Besonders empfindlich reagieren die Sicherheitsbehörden auf das gefährliche Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei 1,5 Promille Alkohol im Blut oder mehr wird das Fahrzeug eingezogen, wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. In Dänemark wird ab 2,0 Promille ähnlich drastisch vorgegangen.
Innerhalb der EU wurde für ein schnelleres Reagieren auf Verstöße gegen die Verkehrssicherheit der Datenaustausch zur Halterbestimmung verbessert.
Diese Verstöße im EU-Ausland werden dann in Deutschland sanktioniert; allerdings ohne Punkteeintrag in der zentralen Kartei in Flensburg. Zudem hat ein im Ausland verhängtes Fahrverbot keine Auswirkungen auf die Fahrberechtigung in Deutschland. mid/wp
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