Aktuelle Auto News
 



Verkehrsregeln - Punkte und Bußgeld für Radfahrer

14 Juni, 2015

Auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro fürs Telefonieren am Lenker, bis 180 Euro für das Missachten einer roten Ampel belegt und bei übermäßigem Alkoholkonsum drohen ebenfalls Punkte:
.

Ob Promillegrenze oder Verkehrsschilder: Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gibt es Regeln im täglichen Straßenverkehr. Doch damit haben viele Radler offenbar Probleme. Denn lediglich 20 Prozent der deutschen Radfahrer kennen laut einer Umfrage von CosmosDirekt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau.
Dabei sind Radfahrer genauso wie Autofahrer reguläre Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, ist daher Pflicht. Das bedeutet neben dem in Deutschland gültigen Rechtsfahrgebot zum Beispiel auch, dass das Telefonieren am Lenker verboten ist. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro belegt. Das Missachten einer roten Ampel kommt auch Radfahrer teuer zu stehen: Je nach Länge der Rotphase sind 60 Euro bis 180 Euro fällig. Und nach übermäßigem Alkoholkonsum drohen Radfahrern ebenfalls Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Allerdings gilt für die Radfahrer ein Richtwert von 1,6 Promille als Grenze für eine Straftat.
Um sich im dichten Stadtverkehr zu schützen, empfiehlt es sich, einen Fahrradhelm und eine Warnweste zu tragen. "Gerade für Radfahrer ist die Verletzungsgefahr groß. Die Folgen eines Sturzes können auch zur finanziellen Belastung werden", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Eine private Unfallversicherung sei grundsätzlich empfehlenswert: Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kommt der private Schutz auch bei Unfällen auf, die außerhalb der Arbeitswege entstanden sind.
Glücklicherweise ist nicht jeder Radunfall mit schweren Verletzungen verbunden: Bleibt es bei einem Sachschaden, müssen Radler für die Reparatur aufkommen. "Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar", sagt Bernd Kaiser. "Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, die eine andere Person geltend macht." mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Auch Radfahrer müssen sich in Deutschland immer an die Straßenverkehrsordnung halten. Doch nur 20 Prozent der Radler sind laut einer aktuellen Umfrage bei den Regeln sattelfest.

Mehr zu den Themen Radfahrer und Bußgelder:
Wissenswertes zum Fahrradfahren - Helmpflicht, Fahrradhersteller....
Promillegrenzen - Auf dem Fahrrad den Autoführerschein verlieren
Alkohol am Lenker rechtfertigt ein Fahrradverbot

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights