Beim Stau Nerven schonen
18 Mai, 2015
Alleine auf den bundesdeutschen Autobahnen knubbelten sich 2014 Fahrzeuge in 475.000 Staus mit einer Gesamtlänge von 960.000 Kilometern. Tendenz steigend:
2013 wurden 415 000 Staus mit einer Länge von 830 000 Kilometer registriert. Insgesamt summierten sich die gemeldeten Staus auf eine Dauer von 285 000 Stunden, oder umgerechnet auf mehr als 32 Jahre. Für Millionen Betroffener ist der ruhende Zwangsverkehr reine Nervensache. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hat Stautipps zur Reisezeit zusammengestellt.
Drei Grundregeln hat der Club für richtiges Verhalten im Stau zusammengestellt, nicht nur zur Schonung der Nerven, auch für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer:
- Unbedingt nachfolgende Fahrzeuge beim Auffahren und Abbremsen am Stauende mit dem Warnblinklicht warnen
- Im stehenden Verkehr immer eine Rettungsgasse zwischen zwei Fahrspuren bilden
- Vorsicht bei verlockenden Ausweichmöglichkeiten: Bei Nutzung des Seitenstreifens zum schnelleren Vorwärtskommen können ein Bußgeld (bis 130 Euro) und ein Punkt in Flensburg fällig werden
Nach dem Stau ist vor dem Stau. Der "Profi" trifft bereits vor Antritt entsprechende Vorbereitungen. Ein Vorrat an (leichten) Speisen und (zuckerfreien) Getränken mitnehmen, Spiele, Rätsel oder Hörbücher für den Nachwuchs einpacken und mit vollem Tank losfahren.
Vor Reisbeginn ins Internet zu schauen und den Verkehrsfunk zu hören, erleichtert die Planung der Fahrt. Auch Infos über die Dauer der Beeinträchtigung, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Spursperrungen im Baustellen-Informationssystem auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de sind erhältlich.
Tritt der Stau ein, muss der Finger beim Erfassen des Stauendes und bereits vor dem Bremsvorgang auf den Knopf der Warnblinkanlage gehen, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den stockenden Verkehr aufmerksam machen und um Auffahrunfälle zu verhindern. Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Einschalten der Warnblinkanlage ausdrücklich. Die Erfahrung lehrt: Stau-Umfahrungen rentieren sich häufig nicht, da die Ausweichrouten meist ebenso verstopft sind. Navi-Nutzer sollten dabei bedenken, dass Navigationsgeräte oft schon bei kurzen Staus mit Umfahrungs-Vorschlägen reagieren.
Wer als Verkehrsteilnehmer noch nicht selbst verinnerlicht hat, dass beim Passieren einer Unfallstelle als Stauursache, Handykameras tabu sind, um niemanden zu behindern, dem hilft unter Umständen schon während der kommenden Reisesaison der Gesetzgeber auf die Sprünge. Handyfotos, respektive "Gaffen" gelten als "unterlassene Hilfeleistung" und kosten zwischen 20 Euro und 1000 Euro Bußgeld. mid/mak
Drei Grundregeln hat der Club für richtiges Verhalten im Stau zusammengestellt, nicht nur zur Schonung der Nerven, auch für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer:
- Unbedingt nachfolgende Fahrzeuge beim Auffahren und Abbremsen am Stauende mit dem Warnblinklicht warnen
- Im stehenden Verkehr immer eine Rettungsgasse zwischen zwei Fahrspuren bilden
- Vorsicht bei verlockenden Ausweichmöglichkeiten: Bei Nutzung des Seitenstreifens zum schnelleren Vorwärtskommen können ein Bußgeld (bis 130 Euro) und ein Punkt in Flensburg fällig werden
Nach dem Stau ist vor dem Stau. Der "Profi" trifft bereits vor Antritt entsprechende Vorbereitungen. Ein Vorrat an (leichten) Speisen und (zuckerfreien) Getränken mitnehmen, Spiele, Rätsel oder Hörbücher für den Nachwuchs einpacken und mit vollem Tank losfahren.
Vor Reisbeginn ins Internet zu schauen und den Verkehrsfunk zu hören, erleichtert die Planung der Fahrt. Auch Infos über die Dauer der Beeinträchtigung, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Spursperrungen im Baustellen-Informationssystem auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de sind erhältlich.
Tritt der Stau ein, muss der Finger beim Erfassen des Stauendes und bereits vor dem Bremsvorgang auf den Knopf der Warnblinkanlage gehen, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den stockenden Verkehr aufmerksam machen und um Auffahrunfälle zu verhindern. Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Einschalten der Warnblinkanlage ausdrücklich. Die Erfahrung lehrt: Stau-Umfahrungen rentieren sich häufig nicht, da die Ausweichrouten meist ebenso verstopft sind. Navi-Nutzer sollten dabei bedenken, dass Navigationsgeräte oft schon bei kurzen Staus mit Umfahrungs-Vorschlägen reagieren.
Wer als Verkehrsteilnehmer noch nicht selbst verinnerlicht hat, dass beim Passieren einer Unfallstelle als Stauursache, Handykameras tabu sind, um niemanden zu behindern, dem hilft unter Umständen schon während der kommenden Reisesaison der Gesetzgeber auf die Sprünge. Handyfotos, respektive "Gaffen" gelten als "unterlassene Hilfeleistung" und kosten zwischen 20 Euro und 1000 Euro Bußgeld. mid/mak
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