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Urteil: Cannabis-Konsum im Straßenverkehr

15 Mai, 2015

Nimmt ein Fahrzeugführer nach dem Konsum von Cannabis als Kraftfahrer am Straßenverkehr teil, handelt er

fahrlässig, wenn er nicht sicher sein kann, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum abgebaut ist. Kann er diese Gewissheit nicht erzielen, darf er nicht am Straßenverkehr teilnehmen. jlp
Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 375/14, 3 Ws (B) 375/14 - 162 Ss 93/14

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