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Fahrraddiebstahl - Achtung Langfinger

05 Mai, 2015

Hier finden Sie Tipps der Polizei, mit denen Sie sich gegen Fahrraddiebstahl schützen können. Der Frühling ist da, die Radsaison hat begonnen. Eine Zeit, in der auch Fahrraddiebe besonders häufig

.

zuschlagen. Denn das Stehlen von Rädern ist beliebt: So lag die Zahl der von der Polizei registrierten Fahrrad-Diebstähle in den vergangenen fünf Jahren bundesweit immer über 300.000 und stieg 2014 im Vergleich zu 2013 mit 316.857 registrierten Diebstählen erneut an. Diebstahl-Schutz ist also sinnvoll, schon ganz einfache Sicherheitsmaßnahmen helfen.
„Wer sein abgestelltes Fahrrad vor Dieben schützen will, sollte es immer abschließen und zwar mit einem guten Schloss. Am besten eignen sich massive Stahlketten, Bü-gel-, oder Panzerkabelschlösser“, erklärt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeili-chen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Wichtig sei es auch, so Klotter weiter, das Fahrrad an einem festen Gegenstand anzuschließen, zum Beispiel einem Fahrradständer. Radler sollten dies insbesondere auf großen Stellplätzen beachten, zum Beispiel an Bahnhöfen oder Sport- und Freizeiteinrichten. „Diese Orte sind bei Fahrraddieben besonders beliebt“, betont Klotter.
Weiter sollte das Fahrrad individuell gekennzeichnet sein, um das Rad - bei einem Diebstahl - zweifelsfrei identifizieren zu können. Viele in Deutschland verkaufte Räder haben beispielsweise eine individuelle in den Rahmen eingeschlagene Rahmennum-mer. Eine andere Möglichkeit ist eine Codierung des Rads, mit deren Hilfe sich der Wohnsitz des Eigentümers ermitteln lässt. Fachhändler geben Auskunft, wo Radbesit-zer ihre Räder codieren lassen können. Zusätzlich kann mit dem Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“ auf diese Codierung aufmerksam gemacht werden, um potenzielle Diebe abzuschrecken. Der Aufkleber ist bei der Polizei erhältlich.
„Wichtig ist auch ein Fahrradpass. Darin sollten alle Informationen stehen, die notwendig sind, um ein Fahrrad zu identifizieren und den rechtmäßigen Eigentümer aus-findig zu machen. Er sollte deshalb sorgfältig ausgefüllt und sicher verwahrt werden“, betont Klotter. Beim Kauf eines Fahrrads stellen viele Händler einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass aus. „Interessierte sollten gezielt danach Fragen“, rät Klotter.
Wer ein Smartphone besitzt, kann die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Mit dieser lassen sich alle wichtigen Daten, die wichtig sind, um ein Fahrrad zu identifizieren, problemlos speichern und im Notfall ausdrucken oder per Mail verschicken, zum Beispiel an die Polizei beziehungsweise den Versicherer.
Weitere Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können sowie einen Fahrradpass zum Heraustrennen, finden sie im Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“. Das Faltblatt liegt bei den örtlichen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen aus, kann aber auch im Internet heruntergeladen werden: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/25.html

Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google play Store herunterladbar:
Link zum App Store:
http://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8
Link zum Google play Store:
https://play.google.com/store/search?q=fahrradpass&c=apps
www.polizei-beratung.de/presse.
Profil Programm Polizeiliche Kriminalprävention
Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Krimi-nalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch krimi-nalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.
PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION der Länder und des Bundes (ProPK), ZENTRALE GESCHÄFTSSTELLE, c/o Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart

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