Sicherheitsabstand StVO muss eingehalten werden
04 Mai, 2015
Hier finden Sie ein aktuelles Urteil zum Sicherheitsabstand gemäß der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO:
Der gegen die Vorwerfbarkeit einer auf einer Autobahn festgestellten Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstands vorgebrachte Einwand, die Abstandsunterschreitung sei durch das gefahrvolle Auffahren des Führers des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht worden, ist regelmäßig unbeachtlich, wenn auf der so genannten Beobachtungsstrecke ein plötzliches Abbremsen oder ein unerwarteter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugführers auszuschließen ist. jlp
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 160/15
Ähnliche Berichte zum Thema Sicherheitsabstand StVO:
Bußgeldkatalog von A - Z
Rechtsschutz Vergleich
Gerichtsverhandlung wegen Bußgeldbescheid
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 160/15
Ähnliche Berichte zum Thema Sicherheitsabstand StVO:
Bußgeldkatalog von A - Z
Rechtsschutz Vergleich
Gerichtsverhandlung wegen Bußgeldbescheid
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.