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Sicherheitsabstand StVO muss eingehalten werden

04 Mai, 2015

Hier finden Sie ein aktuelles Urteil zum Sicherheitsabstand gemäß der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO:

Der gegen die Vorwerfbarkeit einer auf einer Autobahn festgestellten Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstands vorgebrachte Einwand, die Abstandsunterschreitung sei durch das gefahrvolle Auffahren des Führers des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht worden, ist regelmäßig unbeachtlich, wenn auf der so genannten Beobachtungsstrecke ein plötzliches Abbremsen oder ein unerwarteter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugführers auszuschließen ist. jlp
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 160/15

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