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Urteile Fahrerlaubnisrecht: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

25 April, 2015

Bestehen Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so sind diese

durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens abzuklären.

Es steht im Regelfall nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, stattdessen eine Fahrprobe als ausreichend zu erachten. jlp

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 1 A 289/14

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