Anschnallpflicht: Weniger Schmerzensgeld für Gurtmuffel
17 April, 2015
Gurtmuffel droht weniger Schmerzensgeld: fast jeder Vierte ignoriert die geltende Anschnallpflicht auf den
Rücksitzen. Viele Hinterbänkler in Autos leben in Deutschland unnötig gefährlich. Denn fast jeder Vierte ignoriert zumindest hin und wieder die seit über drei Jahrzehnten geltende Anschnallpflicht für Fond-Passagiere. 11 Prozent legen den Sicherheitsgurt laut einer forsa-Umfrage dort selten oder nie an. Und weitere 11 Prozent der Befragten geben an, dass sie "meistens" den Gurt anlegen; aber eben nicht immer. Nur 73 Prozent gehen auch auf den hinteren Plätzen stets auf Nummer sicher.
Das aber erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall und kostet bei einer Polizeikontrolle bares Geld. Darüber hinaus erhalten Gurtmuffel im Falle eines Unfalls laut Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungs-Experte bei CosmosDirekt, unter Umständen auch weniger Schmerzensgeld. Denn "bei Nichtanschnallen kann nach einem Unfall das zustehende Schmerzensgeld gegebenenfalls von der Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden. Fahrzeugführer müssen deshalb Mitfahrende darauf hinweisen, dass sie sich angurten müssen". mid/ts
Bildunterschrift: mid Saarbrücken - Besser angurten: Bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall kann die Kfz-Versicherung das Schmerzensgeld kürzen, wenn die Person nicht angeschnallt war.
Das aber erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall und kostet bei einer Polizeikontrolle bares Geld. Darüber hinaus erhalten Gurtmuffel im Falle eines Unfalls laut Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungs-Experte bei CosmosDirekt, unter Umständen auch weniger Schmerzensgeld. Denn "bei Nichtanschnallen kann nach einem Unfall das zustehende Schmerzensgeld gegebenenfalls von der Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden. Fahrzeugführer müssen deshalb Mitfahrende darauf hinweisen, dass sie sich angurten müssen". mid/ts
Bildunterschrift: mid Saarbrücken - Besser angurten: Bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall kann die Kfz-Versicherung das Schmerzensgeld kürzen, wenn die Person nicht angeschnallt war.
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