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StVZO - Bußgeldkatalog begünstigt lärmende Motorradfahrer

13 April, 2015

In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sind nur 80 Dezibel erlaubt, allerdings ist etwa jedes 3 Motorrad mit bis zu 120 Dezibel unterwegs. Allgemein gelten Lastwagen zwar als Krachmacher Nr.1, doch Motorräder haben aufgeholt:
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Mit bis zu 120 Dezibel, obwohl eigentlich nur 80 Dezibel in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erlaubt sind. Umwelt-Organisationen schätzen, dass etwa jede dritte Maschine deutlich lauter ist.
Verkehrslärm macht krank und treibt Anwohner von stark befahrenen Straßen zur Verzweiflung. Gerade in Ausflugsgebieten machen Bürger-Initiativen mobil und fordern von Politikern Maßnahmen wie Strecken-Sperrungen oder reduzierte Geräuschwerte. Allgemein gelten Lastwagen zwar als Krachmacher Nr.1, doch Motorräder haben aufgeholt: Mit bis zu 120 Dezibel - der Lautstärke eines Düsenflugzeugs - belasten sie die Ohren, obwohl eigentlich nur 80 Dezibel in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erlaubt sind. Umwelt-Organisationen schätzen, dass etwa jede dritte Maschine deutlich lauter ist.
Dabei nutzen die Biker auch Schlupflöcher, die beispielsweise in den EG-Richtlinien begründet liegen. Zulassungsverfahren müssten geändert werden, sagen Experten der Polizei, die in der Verkehrsüberwachung aktiv sind. Denn die Motor-Elektronik erkennt bei einem Sportauspuff den ursprünglichen Testzyklus und lässt entsprechend bis 50 km/h die Auspuffklappen zu. Darüber geht der Lärm dann aber ungefiltert in die Umwelt. Bauteile im Schalldämpfer sollen eigentlich die Lärmemission unter den gesetzlichen Grenzwert drücken, indem sie den Staudruck der Abgase erhöhen. Doch häufig gehen Biker dazu über, diese auszubauen. Die Manipulation der Auspuffanlage führt zwar zum "Erlöschen der Betriebserlaubnis" und wird mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei geahndet. Doch in der Praxis ist dies kaum oder nur mit sehr hohem Aufwand überprüfbar.
Auch Motorrad-Hersteller bieten serienmäßig eine programmierte Elektronik an, die den amtlichen Testzyklus erkennt. In diesen Bereichen bleibt sie zahm und erfüllt die Grenzwerte, ansonsten öffnen sich die Auspuffklappen wie Presslufthämmer im Chor. Oder man kauft direkt eine "unter günstigen Prüfbedingungen" irgendwo in Europa zugelassene Anlage mit amtlichem Siegel.
Über einen Knopf lässt sich ein Sound wie auf der Rennstrecke ein- und ausschalten. Eine praktische Überprüfung der Lärmwerte ist für die Polizei kaum möglich. Denn die Fahrgeräusche sind deutlich höher als das überprüfte Standgeräusch und der Einsatz einer zuverlässigen Messanlage oder eine Begutachtung des getunten Bikes ist unverhältnismäßig - bei nur 90 Euro Bußgeld.
Und mit dem neuen Bußgeldkatalog fördert der Gesetzgeber gar noch die Manipulation eines Auspuffs. Denn "sofern ausschließlich eine Umweltbeeinträchtigung, etwa durch unzulässige Geräusch-Emissionen oder andere Emissionen vorliegt", ist nur noch ein Bußgeld fällig, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Dies ist der Fall, wenn man aus seinem Sportauspuff Bauteile entfernt, um einen lauten Sound zu erzielen. Nach dem neuen Bußgeldkatalog ist dies kein Verkehrssicherheits-Aspekt, sondern betrifft die Umwelt - und ist damit nicht mehr mit einem Punkt belegt.
Und so gibt es auch in der Praxis Gerichtsfälle, die zugunsten lärmender Biker ausgingen. Ein Motorradfahrer wurde wegen zu lautem Auspuff von der Polizei angehalten und angezeigt. Die Bußgeldstelle Dortmund erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid mit Verwaltungskosten und wegen "Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" einen Punkt in Flensburg. Ein Anwalt legte Einspruch ein - mit Erfolg. Der Punkt wurde gestrichen. Da der Fahrer noch in der Probezeit war und schon einen Punkt in Flensburg hatte, entging er der Nachschulung und der Verlängerung der Probezeit. Ralf Awitt/mid
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Biker als Lärm-Rowdys: Motorräder mit Sportauspuff erreichen zum Teil die Lautstärke eines Düsenflugzeugs.

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