Urteil - Kein Überholen an geparktem Kfz
10 April, 2015
Denjenigen Kraftfahrer, der vom Straßenrand anfährt und sogleich wendet, trifft bei einem Verkehrsunfall die
volle Haftung. Fahrzeugführer, die in einer solchen Situation an diesem abgestellten Fahrzeug vorbeifahren, "überholen" nicht.
Es bleibt dabei, dass das Anfahren und Wenden vom Fahrbahnrand grob verkehrswidrig ist und dass dieser Fahrzeugführer die alleinige Schuld am Kfz-Unfall zu tragen hat. jlp
Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 1889/14
Hier finden Sie weitere Urteile rund um das Verkehrsrecht
Es bleibt dabei, dass das Anfahren und Wenden vom Fahrbahnrand grob verkehrswidrig ist und dass dieser Fahrzeugführer die alleinige Schuld am Kfz-Unfall zu tragen hat. jlp
Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 1889/14
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