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Quasi-Helmpflicht für schnelle Elektrofahrräder

09 April, 2015

Helmpflicht für Elektrofahrräder? Ein Elektroradfahrer muss sich allein wegen eines fehlenden Fahrradhelms eine

Teilschuld an einem Unfall anrechnen lassen. Selbst dann, wenn er ansonsten keine Schuld am Unfall gehabt hätte. So entschied das Landgericht Bonn (18 O 388/12).

Gericht: Für ähnlich schnelle motorisierte Zweiräder existiert auch eine Helmpflicht
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kaufte ein Mann bei einem Händler ein sogenanntes Speed-Pedelec - ein Elektrofahrrad, das bis zu 40 km/h schnell fährt. Während einer Fahrt platzte ihm ein Reifen, der Radler stürzte und erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Gesicht. Er lag zwei Wochen im Krankenhaus und verlor seinen Geruchssinn.

Die Fahrradwerkstatt, die den Schaden am Rad reparierte, teilte ihm mit, dass der Schlauch falsch montiert gewesen sein könnte. Er sei auch deswegen so leicht geplatzt, weil der Händler einen zu breiten Mantel für die dünne Felge verbaute. Daraufhin verlangte der Käufer Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Händler, der sich aber weigerte.

Ein Sachverständiger bestätigte dem Landgericht Bonn die Vermutung der Fahrradwerkstatt. Die Website des Herstellers besagt, dass die Felge nicht für die breiten Reifen zugelassen waren. Laut Gericht wäre damit der beklagte Händler vollumfänglich Schuld am Unfall gewesen, wenn der Verletzte einen Helm getragen hätte.

Das hatte er aber nicht, daher müsse der verletzte Kläger die Hälfte der Schuld selbst tragen, urteilte das Landgericht Bonn. Bei Geschwindigkeiten eines "Speed-Pedelecs" bis zu 40 km/h hätte es sich dem Radler jedoch förmlich aufdrängen müssen, zu seinem eigenen Schutz einen Helm zu tragen. Dass es auch für Elektroradfahrer noch keine gesetzliche Helmpflicht gibt, entlaste den Radler nicht von seiner Eigenverantwortung, führte das Gericht aus.

"Neben der erhöhten Verletzungsgefahr sollten Radfahrer mit schnellen Elektrofahrrädern also auch wegen dem Mitverschulden im Falle eines Unfalls einen Helm tragen", empfiehlt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Das Gericht verglich das Elektrofahrrad mit einem Rennrad, mit dem ähnliche Geschwindigkeiten erzielt werden. Unter Rennradlern sei es üblich, stets einen Helm zu tragen. Außerdem gelte für andere motorisierte Zweiräder, wie etwa dem Mofa, bereits ab 20 km/h eine Helmpflicht. Ebenso für Fahrräder mit Hilfsmotor, die nicht schneller als 25 km/h fahren. Nürnberg www.deutsche-anwaltshotline.de (D-AH/js)

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