Grundstückszufahrt oder Straße
06 April, 2015
Gerichtsurteil: Für die Einordnung einer Zuwegung als Grundstückszufahrt spricht, dass die Einmündung nur
drei Meter breit ist, dass die Zuwegung durch eine Rinne von der Fahrbahn abgetrennt ist und dass der Bordstein auf der gesamten Einmündungslänge abgesenkt ist.
Dem steht nicht entgegen, dass die Zufahrt asphaltiert und als "Sackgasse" gekennzeichnet ist. jlp
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.:4 U 212/14
Weitere interessante Gerichtsurteile und Berichte zum Verkehrsrecht:
Aktuelle Urteile rund um das Verkehrsrecht
Verkehrsrecht und Bußgelder im Überblick
Rechtsberatung online für konkrete Rechtsfragen
Anwälte für das Straßenverkehrsrecht von A bis Z
Dem steht nicht entgegen, dass die Zufahrt asphaltiert und als "Sackgasse" gekennzeichnet ist. jlp
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.:4 U 212/14
Weitere interessante Gerichtsurteile und Berichte zum Verkehrsrecht:
Aktuelle Urteile rund um das Verkehrsrecht
Verkehrsrecht und Bußgelder im Überblick
Rechtsberatung online für konkrete Rechtsfragen
Anwälte für das Straßenverkehrsrecht von A bis Z
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.