Autokauf - Probefahrt - Versicherung
02 April, 2015
Tipps zum Autokauf: Was geschieht, wenn es auf der Probefahrt zu einem Unfall kommt? Übernimmt die Versicherung des Verkäufers alle Kosten bei einem Verkehrsunfall? Und bestehen Unterschiede zwischen einem PKW vom Händler oder von einem Privatmann?
Autokauf: Die Tücken der Probefahrt
Erst eine Probefahrt bringt bei einem anstehenden Autokauf Klarheit über den Zusatand eines Fahrzeugs. Daher gilt hier stets die Devise: "Probieren geht über Studieren". Was geschieht aber, wenn es auf der Testfahrt zu einem Verkehrsunfall kommt? Und bestehen Unterschiede zwischen einem Fahrzeug vom Händler oder von einem Privatmann?
In der Regel übernimmt die Kfz Versicherung des Verkäufers die Kosten bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einem roten Händlerkennzeichen versehen, bedeutet das für den Kunden, dass zumindest eine Haftpflicht-Versicherung vorliegt. In der Regel ist der Probefahrer aber auch vollkaskoversichert. Fehlt diese Police, muss der Händler den Probefahrer im Vorfeld darauf hinweisen.
Narrenfreiheit genießt der potenzielle Käufer dann aber natürlich nicht. Denn zum einen fallen alle Verkehrsdelikte auf einer Probefahrt auf den Fahrer zurück.
Und verhält er sich grob fahrlässig - etwa durch Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung - "muss der Fahrer damit rechnen, ganz oder teilweise für Schäden aufzukommen", so Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt.
Besondere Vorsicht ist bei Probefahrten mit privaten Gebrauchtwagen geboten. Hier empfiehlt es sich, etwaige Schäden des Autos vor Antritt der Probefahrt zu schriftlich vermerken und bestätigen zu lassen. Ist der Wagen vollkaskoversichert, zahlt der Kaufinteressent bei einem Unfall die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich kann er auch für einen entstehenden Ausfall oder eine Wertminderung des Fahrzeugs haftpflichtig gemacht werden.
Und auch Verkäufer müssen bei Probefahrten mit ihrem Fahrzeug an einen wichtigen Punkt denken: "Vor der Probefahrt sollte man sich vom Interessenten auch den Führerschein zeigen lassen. Denn hat der potenzielle Käufer keinen Führerschein, macht man sich strafbar und kann außerdem von der Versicherung in Regress genommen werden", sagt Frank Bärnhof. mid/ts
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Erst eine Probefahrt bringt bei einem anstehenden Autokauf Klarheit über den Zusatand eines Fahrzeugs. Daher gilt hier stets die Devise: "Probieren geht über Studieren". Was geschieht aber, wenn es auf der Testfahrt zu einem Verkehrsunfall kommt? Und bestehen Unterschiede zwischen einem Fahrzeug vom Händler oder von einem Privatmann?
In der Regel übernimmt die Kfz Versicherung des Verkäufers die Kosten bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einem roten Händlerkennzeichen versehen, bedeutet das für den Kunden, dass zumindest eine Haftpflicht-Versicherung vorliegt. In der Regel ist der Probefahrer aber auch vollkaskoversichert. Fehlt diese Police, muss der Händler den Probefahrer im Vorfeld darauf hinweisen.
Narrenfreiheit genießt der potenzielle Käufer dann aber natürlich nicht. Denn zum einen fallen alle Verkehrsdelikte auf einer Probefahrt auf den Fahrer zurück.
Und verhält er sich grob fahrlässig - etwa durch Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung - "muss der Fahrer damit rechnen, ganz oder teilweise für Schäden aufzukommen", so Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt.
Besondere Vorsicht ist bei Probefahrten mit privaten Gebrauchtwagen geboten. Hier empfiehlt es sich, etwaige Schäden des Autos vor Antritt der Probefahrt zu schriftlich vermerken und bestätigen zu lassen. Ist der Wagen vollkaskoversichert, zahlt der Kaufinteressent bei einem Unfall die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich kann er auch für einen entstehenden Ausfall oder eine Wertminderung des Fahrzeugs haftpflichtig gemacht werden.
Und auch Verkäufer müssen bei Probefahrten mit ihrem Fahrzeug an einen wichtigen Punkt denken: "Vor der Probefahrt sollte man sich vom Interessenten auch den Führerschein zeigen lassen. Denn hat der potenzielle Käufer keinen Führerschein, macht man sich strafbar und kann außerdem von der Versicherung in Regress genommen werden", sagt Frank Bärnhof. mid/ts
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