Aktuelle Auto News
 



Verengte Fahrbahn Verkehrsregeln und Schuldverteilung

18 März, 2015

Kommt es auf einer verengten Fahrbahn zu Streifschäden zwischen zwei Fahrzeugen, so muss der Fahrer, der

mit seinem Fahrzeug in den Gegenverkehr ragte, 70 Prozent des verursachten Schadens übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 10 U 4173/13).

Gericht: Soweit wie möglich rechts fahren
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kam es auf einer 4,65m breiten Landstraße aufgrund der beengten Verhältnisse zu Streifschäden zwischen zwei sich entgegenkommenden Fahrzeugen. Laut Sachverständigem fuhr der spätere Kläger etwa 75 bis 81 km/h, beim Beklagten wurde dagegen eine konstante Annäherungsgeschwindigkeit von 81km/h festgestellt. An den entstandenen Streifschäden wollte keiner der beiden Fahrer Schuld sein, daher wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Das Oberlandesgericht München kam nach der Auswertung der Analyse des Sachverständigen zu der Entscheidung, dass der Kläger selber weiter rechts hätte fahren müssen, weil er mit seinem Wagen teilweise auf der Gegenspur unterwegs war. Er müsse somit 70 Prozent der Schäden übernehmen. Der Beklagte ist laut Gericht aber auch nicht ganz schuldfrei und muss die restlichen 30 Prozent des Berührungsschadens übernehmen, da er nicht am äußeren Fahrbahnrand gefahren ist. Zwar habe er seine Fahrspur nicht überschritten, dennoch wäre es ihm möglich gewesen, maximal 40 cm nach rechts auszuweichen, um eine Kollision zu vermeiden. Der Kfz Sachverständige fand heraus, dass der Beklagte den verursachten Streifschaden bereits hätte abmildern können, wenn er 15 cm nach rechts ausgewichen wäre. Dies hätte nur zu einem Kontakt der Außenspiegel geführt. "Auch wenn man seine Fahrbahnhälfte nicht überschreitet, muss so gefahren werden, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Nur auf seiner Fahrspur zu fahren befreit einen also nicht zwingend von einer Teilschuld", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). D-AH/ea www.deutsche-anwaltshotline.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights