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Vorfahrtsregeln - Vorsicht an der Bushaltestselle

03 März, 2015

Auch Radfahrer müssen die Vorfahrtregeln an der Bushaltestelle beachten: Kollidiert ein Zweiradfahrer mit einer Person, die gerade aus einem Bus aussteigt, trägt die Hauptschuld an dem Verkehrsunfall der

.

Zweiradfahrer.
Denn beim Umfahren des Busses muss der Radfahrer laut dem Kammergericht Berlin (Az. 29 U 18/14) darauf achten, dass die Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
Im verhandelten Fall verletzte sich eine Radfahrerin an der Wirbelsäule, nachdem sie mit einem aussteigenden Fahrgast zusammengestoßen war. Sie musste operiert werden und konnte vier Monate nicht arbeiten. Daher verklagte sie den Unfallgegner und verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Denn er habe unachtsam den Radweg betreten.
Das Kammergericht Berlin bestätigte, dass der Mann sich beim Aussteigen hätte umsehen müssen, doch die Hauptschuld liege bei der Radfahrerin. "Im vorliegenden Fall hätte die Radlerin also entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen, während die Passagiere den Bus verließen", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwaltshotline die gesetzliche Regelung. Das Gericht entschied, dass der Fahrgast lediglich ein Fünftel des eingeklagten Betrages zahlen muss, den Rest des Schadens trägt die Radfahrerin selbst. mid/ts

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