Scheibenfolie am Lkw
01 März, 2015
Der für den Lkw-Fuhrpark Verantwortliche kann nicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens dafür belangt
werden, wenn der Fahrzeugführer bei Übernahme eines neu im Fuhrpark sich befindenden Fahrzeugs (hier: Erwerb des Fahrzeugs zwei Tage vorher) vor der ersten Fahrt Veränderungen am Fahrzeugzustand vornimmt, indem er verdunkelnde Folien an den Fahrzeugseitenscheiben anbringt, von denen der Fuhrparkverantwortliche nichts weiß.
Hierfür ist gegebenenfalls der Fahrzeugführer alleine verantwortlich. jlp
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1478/14-137/14
Hierfür ist gegebenenfalls der Fahrzeugführer alleine verantwortlich. jlp
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1478/14-137/14
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