Aktuelle Auto News
 



Scheibenfolie am Lkw

01 März, 2015

Der für den Lkw-Fuhrpark Verantwortliche kann nicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens dafür belangt

werden, wenn der Fahrzeugführer bei Übernahme eines neu im Fuhrpark sich befindenden Fahrzeugs (hier: Erwerb des Fahrzeugs zwei Tage vorher) vor der ersten Fahrt Veränderungen am Fahrzeugzustand vornimmt, indem er verdunkelnde Folien an den Fahrzeugseitenscheiben anbringt, von denen der Fuhrparkverantwortliche nichts weiß.

Hierfür ist gegebenenfalls der Fahrzeugführer alleine verantwortlich. jlp

Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1478/14-137/14

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights