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Urteil Auffahrunfall - Beweislage

28 Februar, 2015

Aktuelles Urteil (Az 10 2274/13) zum Auffahrunfall auf einer Bundesstraße - Beweislage beim Auffahrunfall:

Kommt es auf einer Bundesstraße zu einem Auffahrunfall, so spricht zunächst einmal alles dafür, dass den Auffahrenden die Alleinschuld an diesem Unfall trifft. Wenn ihm aber der Nachweis gelingt, dass ein atypischer Unfallhergang vorliegt, kann dieser so genannte Anscheinsbeweis erschüttert werden.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Fahrzeugführer ohne berechtigten Anlass eine Vollbremsung einleitet, sodass das hinter ihm in einem Sicherheitsabstand folgende Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Nur dann, wenn der Auffahrende solche Beweise vorbringen kann, ist der Anscheinsbeweis erschüttert und kann ausnahmsweise zu einer Haftung des Bremsenden führen. jlp

Landgericht Magdeburg, Az.: 11 O 2274/13

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