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Zweifelhafter Führerscheinverzicht

26 Februar, 2015

Übergibt ein Führerscheininhaber seine Fahrerlaubnis der Polizei mit dem Hinweis, er fühle sich

im Moment nicht imstande, sicher ein Fahrzeug zu führen, so liegt in diesem Vorgang kein Verzicht auf den Führerschein. Der Führerschein ist wieder zurückzugeben.

Dies gilt auch dann, wenn die Führerscheinbehörde die Vorlage eines medizinisch- psychologischen Gutachtens zwischenzeitlich angeordnet hat, um die verkehrsmedizinische Qualifikation zu überprüfen. Erst wenn dieses Gutachten negativ ausfallen sollte, kann die Behörde den Führerschein einziehen. jlp

Verwaltungsgericht Hamburg, Az.: 15 E 521/14

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