Urteil Trunkenheitsfahrt im Ausland
25 Februar, 2015
Kann der Fahrer in Deutschland zur MPU verpflichtet werden? Aktuelles Urteil zur Trunkenheitsfahrt im Ausland:
Ein Fahrzeugführer, der im Ausland (hier: Polen) ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat, kann auch in der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahrtüchtigkeit vorzulegen.
Erfüllt er diese Behördenvorgabe nicht, dann kann ihm die Fahrerlaubnis sofort vollziehbar entzogen werden. Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass die Trunkenheitsfahrt im Ausland auch wirklich nachgewiesen ist. jlp
Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 16 B 694/14
Erfüllt er diese Behördenvorgabe nicht, dann kann ihm die Fahrerlaubnis sofort vollziehbar entzogen werden. Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass die Trunkenheitsfahrt im Ausland auch wirklich nachgewiesen ist. jlp
Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 16 B 694/14
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