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Verkehrsdelikte im Ausland: Grenzenlose Jagd auf Verkehrssünder

12 Februar, 2015

Verkehrssünder im Urlaub aufgepasst: Die Zeiten sind endgültig vorbei, als Autofahrer im Ausland bei kleinen Verkehrsdelikten noch beruhigt sündigen durften. Es hat zwar etwas länger gedauert, aber nun ist es amtlich: Das Europäische Parlament hat gestern den neuen Vorschriften über den
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grenzüberschreitenden Austausch von Daten zu Verkehrsdelikten zugestimmt. Gab es bislang nur zwischen einzelnen Staaten wie zum Beispiel Deutschland und Österreich entsprechende Vereinbarungen, so können ab sofort Verkehrssünder im gesamten europäischen Ausland ihrer Strafe künftig nicht mehr entgehen.

Die Regeln erlauben den Mitgliedstaaten Informationen über Fahrer auszutauschen, die gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Das schließt insbesondere die vier Verkehrsdelikte ein, die für 75 Prozent der Verkehrstoten verantwortlich sind: Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren roter Ampeln, kein Anlegen von Sicherheitsgurten und Alkohol am Steuer. Diese Regeln sollen ausnahmslos für alle Mitgliedstaaten gelten. Die Richtlinie muss nun noch formell vom Rat verabschiedet werden.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc feierte die Entscheidung des Europäischen Parlaments als Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen: „Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer effektiveren Durchsetzung der Verkehrsregeln in der gesamten EU. Damit soll verhindert werden, dass europäische Bürger Opfer von rücksichtslosen Fahrern werden, die die Verkehrsregeln nicht einhalten. Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsregeln kann bis zu 400 Menschenleben pro Jahr retten, deshalb ist eine EU-weit einheitliche Durchsetzung von entscheidender Bedeutung.“

Damit gehören jene Zeiten endgültig der Vergangenheit an, als Autofahrer im Urlaub bei kleineren Verkehrsdelikten noch beruhigt sündigen durften, weil der Strafzettel, der sie zu Hause erreichte, problemlos in den Papierkorb wandern konnte. Für deutsche Sünder kann das besonders schmerzhaft werden, weil viele Delikte jenseits der Grenzen teilweise erheblich teurer bestraft werden als hier zu Lande. Wer beispielsweise in Norwegen, wo eine 0,2-Promillegrenze gilt, mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit einer Strafe von 600 Euro und mehr rechnen. Eine rote Ampel in Großbritannien zu überfahren ist bis zu 1 00 Euro teuer, ein Tempoverstoß von 20 km/h in Norwegen auf Schnellstraßen mindestens 430 Euro. In Finnland werden die meisten Regelverstöße gar mit Tagessätzen geahndet. ampnet/hrr

Wissenswertes für Verkehrssünder:
MPU - Vorbereitung, Beratung und Kosten
Punktekatalog - Flensburger Punkte
Bußgeldkatalog - Bußgeld, Punkte und Fahrverbote
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