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Führerscheinentzug - Cannabis plus Alkohol

05 Februar, 2015

Zum Führerscheinentzug kann nach der Fahrerlaubnisverordnung auch der gelegentliche Cannabis-Konsum mit

zusätzlichem Gebrauch von Alkohol führen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird hierdurch nicht verletzt. Voraussetzung ist allerdings ein Mischkonsum, der eine kombinierte Rauschwirkung zur Folge haben kann. jlp

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 32/12

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