Führerscheinentzug - Cannabis plus Alkohol
05 Februar, 2015
Zum Führerscheinentzug kann nach der Fahrerlaubnisverordnung auch der gelegentliche Cannabis-Konsum mit
zusätzlichem Gebrauch von Alkohol führen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird hierdurch nicht verletzt. Voraussetzung ist allerdings ein Mischkonsum, der eine kombinierte Rauschwirkung zur Folge haben kann. jlp
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 32/12
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