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Tempolimit: Auf Landstraßen für alle Tempo 80?

03 Februar, 2015

Ein Umdenken gilt möglicherweis für die 44 Mio. Pkw-Besitzer: Sie sollen künftig auf Landstraßen nur noch Tempo 80

fahren dürfen. Dieses neue Tempolimit fordern die rund 2.000 Juristen, Unfallforscher und Wissenschaftler des 53. Verkehrsgerichtstags (VGT) in Goslar. Das heutige Tempolimit von 100 km/h soll nur noch auf gut ausgebauten Landstraßen erlaubt sein. Gleichzeitig aber sollen künftig Lkw auf Landstraßen mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren dürfen. Heute gilt für sie Tempo 60.
"Damit soll der Überholdruck auf Landstraßen abgemildert werden", sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Nach Ansicht der Verkehrsexperten können nur so Landstraßen sicherer gemacht werden. Denn noch immer ist dort das Unfallrisiko hoch: Zwei Drittel der im Straßenverkehr Getöteten sind auf einer Landstraße verunglückt. Politisch ist die Forderung des VGT nach Tempo 80 auf Landstraßen umstritten. So hatte im Vorfeld Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Senkung des Tempolimits auf Landstraßen abgelehnt. Anders soll die "Stimmung" bei den Verkehrsministern der Länder sein. So soll sich Michael Groschek, Landesverkehrsminister in Nordrhein-Westfalen, bereits positiv zu einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen geäußert haben.
"Die Empfehlung aus Goslar dürfte Signalwirkung haben", glaubt Unfallforscher Brockmann. Mitte April tagt die Verkehrsministerkonferenz und könnte mit einer ähnlichen Empfehlung Druck auf das Bundesverkehrsministerium ausüben. Umstritten ist bei den Experten jedoch, wie das neue Tempolimit überwacht werden soll. So verwiesen VGT-Vertreter der Polizei darauf, dass es schon heute personelle Engpässe bei Verkehrskontrollen gebe. Für mehr Sicherheit auf Landstraßen fordern die Goslarer Experten zudem an Gefahrenstellen mit geringen Sichtweisen Überholverbote einzurichten. Dafür muss es den Behörden rechtlich erleichtert werden, Warnschildern aufzustellen. Werden Landstraßen saniert, sollen die Verkehrsbehörden künftig entscheiden dürfen, ob sie für eine höhere Verkehrssicherheit auch Bäume fällen.
Um schwere Motorradunfälle auf Landstraßen zu verhindern, sollen Leitplanken in Kurven stets mit einem Unterfahrschutz ausgestattet werden. Zu schärferen Forderungen gegenüber Zweiradfahrern konnte sich die Mehrheit Verkehrsfachleute aber nicht durchringen. So fand die Einrichtung von "Rüttelstreifen" an besonders betroffenen Strecken vor Kurveneinfahrten keine Mehrheit. Sie würden Motorradfahrer zwingen, vor der Kurve die Geschwindigkeit stark zu senken.
Auch der Vorschlag, beliebte "Raser-Strecken" am Wochenende notfalls für Motorradfahrer ganz zu sperren, konnte sich nicht durchsetzen. Ein Grund könnte sein, dass die Zweiradfahrer in vielen ländlichen Gebieten wie im Harz und der Eifel mittlerweile als wichtige Einnahmequelle des Tourismus gelten, nicht grundsätzlich verschreckt werden sollen. mid/usk

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