Bahnübergänge: Auf die Verkehrssignale achten!
23 Januar, 2015
Autofahrer und Radfahrer verhalten sich an Bahnübergängen fahrlässig. So kommt es laut der Deutschen
Verkehrswacht (DVW) zu jährlich rund 200 Unfällen an den Bahnübergängen, jeder vierte endet sogar tödlich.
Rund 66 Prozent der Bahnübergänge sind mit halblangen Schranken gesichert, die Verkehrsteilnehmer häufig umfahren. Dieses Verhalten kann schnell lebensgefährlich sein. Sobald sich die Schranken senken oder geschlossen sind, müssen daher alle Verkehrsteilnehmer anhalten und dem Schienenfahrzeug Vorfahrt gewähren.
Auch Bahnübergänge mit Blinklicht-oder Lichtzeichenanlagen verursachen nach Ansicht der Verkehrsexperten Unsicherheit seitens der Verkehrsteilnehmer. Dabei ist es im Grunde eindeutig: Fahrzeuglenker, Fahrradfahrer und Fußgänger müssen bei Rot anhalten, auch wenn die Schranken noch oben sind. Ein rotes oder gelbes Blinken am Bahnübergang fordert ebenfalls zum Anhalten auf. Weiter gefahren werden darf erst, wenn das Blinklicht oder die Lichtzeichen erloschen und / oder die Schranken vollständig geöffnet sind.
Ein sozusagen idiotensicheres Erkennungsmerkmal eines Bahnüberganges ist eine dreistreifige Bake - bereits 240 Meter vorher - sowie das Gefahrenzeichen "Bahnübergang" der Straßenverkehrsordnung. Ab diesem Zeichen gilt das Überholverbot. Weitere Baken folgen 160 Meter und 80 Meter vor dem Übergang. Unmittelbar vor dem Bahnübergang stehen zwei Andreaskreuze.
Trotz aller Verkehrshinweise sollten Autofahrer sich langsam dem Bahnübergang nähern und bremsbereit sein. Auch auf akustische Signale herannahender Züge muss geachtet werden. mid/shw
Rund 66 Prozent der Bahnübergänge sind mit halblangen Schranken gesichert, die Verkehrsteilnehmer häufig umfahren. Dieses Verhalten kann schnell lebensgefährlich sein. Sobald sich die Schranken senken oder geschlossen sind, müssen daher alle Verkehrsteilnehmer anhalten und dem Schienenfahrzeug Vorfahrt gewähren.
Auch Bahnübergänge mit Blinklicht-oder Lichtzeichenanlagen verursachen nach Ansicht der Verkehrsexperten Unsicherheit seitens der Verkehrsteilnehmer. Dabei ist es im Grunde eindeutig: Fahrzeuglenker, Fahrradfahrer und Fußgänger müssen bei Rot anhalten, auch wenn die Schranken noch oben sind. Ein rotes oder gelbes Blinken am Bahnübergang fordert ebenfalls zum Anhalten auf. Weiter gefahren werden darf erst, wenn das Blinklicht oder die Lichtzeichen erloschen und / oder die Schranken vollständig geöffnet sind.
Ein sozusagen idiotensicheres Erkennungsmerkmal eines Bahnüberganges ist eine dreistreifige Bake - bereits 240 Meter vorher - sowie das Gefahrenzeichen "Bahnübergang" der Straßenverkehrsordnung. Ab diesem Zeichen gilt das Überholverbot. Weitere Baken folgen 160 Meter und 80 Meter vor dem Übergang. Unmittelbar vor dem Bahnübergang stehen zwei Andreaskreuze.
Trotz aller Verkehrshinweise sollten Autofahrer sich langsam dem Bahnübergang nähern und bremsbereit sein. Auch auf akustische Signale herannahender Züge muss geachtet werden. mid/shw
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