BGH: Werbung ohne Verbrauchsangaben rechtens
20 Januar, 2015
Autohersteller müssen bei Werbung für ihre Fahrzeuge in Deutschland keine Verbrauchsangaben machen, wenn
eine komplette Baureihe beworben wird. Das hat der Bundegerichtshof im Juli entschieden (Az. I ZR 119/13) und jetzt die Begründung nachgereicht.
Im verhandelten Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen Daimler geklagt, weil in einer Werbeanzeige für die Baureihe "Mercedes-Benz SLK" keine CO2-Emissionen genannt waren. Das aber sei in diesem Fall auch nicht notwendig, so die Karlsruher Richter. Eine solche Pflicht bestehe nur bei der Werbung für ein bestimmtes Modell wie "Mercedes-Benz SLK 200" oder "SLK 250", nicht aber für die Werbung einer aus mehreren Modellen bestehende Baureihe. Rechtsexperten erwarten, dass das Urteil große Relevanz für die Praxis haben wird. Bislang habe die Autoindustrie auch in der Werbung für Baureihen meist die CO2-Emissionen angegeben. Dies ist künftig nicht mehr erforderlich, was die Gestaltung der Werbung für Kraftfahrzeuge erheblich vereinfacht. mid/ts
Im verhandelten Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen Daimler geklagt, weil in einer Werbeanzeige für die Baureihe "Mercedes-Benz SLK" keine CO2-Emissionen genannt waren. Das aber sei in diesem Fall auch nicht notwendig, so die Karlsruher Richter. Eine solche Pflicht bestehe nur bei der Werbung für ein bestimmtes Modell wie "Mercedes-Benz SLK 200" oder "SLK 250", nicht aber für die Werbung einer aus mehreren Modellen bestehende Baureihe. Rechtsexperten erwarten, dass das Urteil große Relevanz für die Praxis haben wird. Bislang habe die Autoindustrie auch in der Werbung für Baureihen meist die CO2-Emissionen angegeben. Dies ist künftig nicht mehr erforderlich, was die Gestaltung der Werbung für Kraftfahrzeuge erheblich vereinfacht. mid/ts
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