Aktuelle Auto News
 



Sorgfaltspflicht beim Abbiegen auf Grundstück

19 Januar, 2015

Ein Feld- und Waldweg ist kein Grundstück, beim Abbiegen gilt jedoch eine verschärfte Sorgfaltspflicht. Ein

Kraftfahrzeugführer, der von der öffentlichen Straße kommend auf ein Grundstück abbiegen will, muss sich umso sorgfältiger verhalten, je weniger nach außen das Abbiegeziel im Fahrverkehr erkennbar ist.
Dabei werden Straßeneinmündungen, die wie Grundstückseinfahrten über abgesenkte Bürgersteige führen und die als Straßeneinmündungen auch sonst nicht für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, wie Grundstückseinfahrten behandelt. Feld- und Waldwege sind keine "Grundstücke", beim Abbiegen gelten jedoch gleichwohl verschärfte Sorgfaltspflichten. jlp

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 145/13

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights