Fahrzeugreparatur im Ausland
13 Januar, 2015
Aktuelles Gerichtsurteil zur Fahrzeugreparatur im Ausland: Lässt ein unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer sein Kfz tatsächlich fachgerecht in einer - preisgünstigen - Kfz-Werkstätte im Ausland, hier in Slowenien, reparieren, dann
kann er den Unfallschaden nicht fiktiv anhand des Sachverständigengutachtens abrechnen. Er kann nur die tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen.
Der geschädigte Fahrzeughalter soll nämlich durch die Werkstattwahl nicht besser gestellt werden. jlp
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 5 U 28/14
Der geschädigte Fahrzeughalter soll nämlich durch die Werkstattwahl nicht besser gestellt werden. jlp
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 5 U 28/14
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