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Ist eine Dashcam erlaubt?

12 Januar, 2015

Bringt ein Fahrzeugführer an seinem Kfz eine Dashcam an und macht damit umfassende heimliche Aufzeichnungen

des gesamten Verkehrsgeschehens vor seinem Fahrzeug, stellt eine solche großflächige Beobachtung von öffentlichen Straßen schon deshalb einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, weil durch die permanente Aufzeichnung mit der On-Board-Kamera eine Vielzahl von Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen wird.
Auch wenn der Verwender der Dashcam erklärt, dass die Videoaufzeichnungen wieder gelöscht werden, wenn sich keine besonderen Vorkommnisse ereignen, ändert dies an der Beurteilung nichts, da es nicht ihm überlassen bleiben kann, wie er mit derart hergestellten Videoaufnahmen verfährt. Die Straßenverkehrsbehörde kann daher die Benutzung einer solchen Kamera verbieten. jlp

Verwaltungsgericht Ansbach, Az.: AN 4 K 13.01634

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