Standgebühr für Abschleppdienst
28 Dezember, 2014
Abschleppdienst verlangte 5.247,90 Euro Standgebühren. Der Unternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Auto
abschleppt und verwahrt, hat gegen den Eigentümer dieses Wagens keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Erstattung von Standgebühren.
Im Streitfall wurde ein schrottreifes Fahrzeug im Auftrag der Polizei abgeschleppt und stand dann 1 1/2 Jahre auf dem Standplatz des Abschleppunternehmens.
Dieses Unternehmen verlangte hierfür 5.247,90 Euro Standgebühren. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Eine Anspruchsgrundlage für diese Standgebühren sah das Gericht nicht und wies deshalb die Klage gegen den Fahrzeugeigentümer ab. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-1 U 86/13
Im Streitfall wurde ein schrottreifes Fahrzeug im Auftrag der Polizei abgeschleppt und stand dann 1 1/2 Jahre auf dem Standplatz des Abschleppunternehmens.
Dieses Unternehmen verlangte hierfür 5.247,90 Euro Standgebühren. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Eine Anspruchsgrundlage für diese Standgebühren sah das Gericht nicht und wies deshalb die Klage gegen den Fahrzeugeigentümer ab. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-1 U 86/13
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