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Standgebühr für Abschleppdienst

28 Dezember, 2014

Abschleppdienst verlangte 5.247,90 Euro Standgebühren. Der Unternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Auto

abschleppt und verwahrt, hat gegen den Eigentümer dieses Wagens keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Erstattung von Standgebühren.

Im Streitfall wurde ein schrottreifes Fahrzeug im Auftrag der Polizei abgeschleppt und stand dann 1 1/2 Jahre auf dem Standplatz des Abschleppunternehmens.
Dieses Unternehmen verlangte hierfür 5.247,90 Euro Standgebühren. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Eine Anspruchsgrundlage für diese Standgebühren sah das Gericht nicht und wies deshalb die Klage gegen den Fahrzeugeigentümer ab. jlp

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-1 U 86/13

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