Gerichtsurteil - Vertrauen in die Bahnschranke
27 Dezember, 2014
Wenn eine Bahnschranke geöffnet ist, darf der Kraftfahrer darauf vertrauen, dass kein Zug kommt, und kann
sich dem Bahnübergang mit der allgemein für die benutzte Straße zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nähern. In einer solchen Situation kann dem Kraftfahrer kein Vorwurf gemacht werden. jlp
Landgericht Detmold, Az.: 12 O 210/12
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