Regelfahrverbot: Keine höhere Geschwindigkeit bei Stuhldrang
20 Dezember, 2014
Bleibt man bei starkem Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Regelfahrverbot
verschont?
Ein starker Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zum Absehen vom Regelfahrverbot aus dem Gesichtspunkt einer so genannten "notstandsähnlichen Situation", wenn der Betroffene sich dahin eingelassen hat, er habe bereits vor Erreichen der Geschwindigkeitsbegrenzungszone Probleme in seinem Darm wahrgenommen, unter denen er bereits seit geraumer Zeit leide.
Hier hätte der geplagte Kraftfahrzeugführer notfalls auf eine Fahrt verzichten müssen. jlp
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14
Ein starker Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zum Absehen vom Regelfahrverbot aus dem Gesichtspunkt einer so genannten "notstandsähnlichen Situation", wenn der Betroffene sich dahin eingelassen hat, er habe bereits vor Erreichen der Geschwindigkeitsbegrenzungszone Probleme in seinem Darm wahrgenommen, unter denen er bereits seit geraumer Zeit leide.
Hier hätte der geplagte Kraftfahrzeugführer notfalls auf eine Fahrt verzichten müssen. jlp
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14
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