Aktuelle Auto-News
 



Gestellter Verkehrsunfall mit Indizien entlarvt

16 Dezember, 2014

Um den fingierten Verkehrsunfall als solchen zu entlarven, reichen mehrere Indizien aus: Für den Nachweis

einer Kollisionsabsprache zwischen Unfallbeteiligten ist nicht unbedingt eine lückenlose Gewissheit erforderlich. Um den fingierten Verkehrsunfall als solchen zu entlarven, reichen mehrere Indizien aus, die dafür sprechen. Das entspricht laut dem Landgericht Köln der gängigen Rechtsprechung, es sprach daher die beklagte Versicherung von jeglicher Leistung frei (Az. 7 O 301/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, rammte der Fahrer eines Mietwagens nachts in einer verkehrsarmen Einbahnstraße einen parkenden Mercedes. Er zog die Polizei zur Unfallaufnahme hinzu und schilderte den Beamten den Hergang. Ihm soll plötzlich ein Radfahrer ohne Licht entgegengekommen sein, er wich daher scharf links aus und kollidierte dabei mit dem parkenden Wagen. Der Radler soll geflohen sein und konnte vom Fahrer auch nur sehr dürftig beschrieben werden, sodass er letztlich nicht ermittelt werden konnte. Als die Versicherung aber nicht zahlen wollte, da sie einen fingierten Unfall vermutete, klagte der geschädigte Mercedes-Besitzer auf Schadenersatz.

Das Landgericht Köln teilte die Auffassung der Kfz Versicherung, da eine Reihe von Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall sprach. Es brauche nicht erst den lückenlosen Nachweis für den Versicherungsbetrug. "Dabei ist es unerheblich, ob die Indizien - einzeln betrachtet - keinen Verdacht begründen", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Entscheidend sei die Gesamtwürdigung aller Tatsachen, die eine Indizienkette ergeben können. Nach Ansicht des Gerichts häufen sich in diesem Fall die Fakten, die typisch für eine Kollisionsabsprache sind:

So geschah der Unfall knapp vor Mitternacht im verkehrsarmen Wohngebiet, wo selten Augenzeugen vorhanden sind. Unfallfahrzeug ist auch meist ein vollkaskoversicherter Mietwagen. Der Verursacher ist idealerweise nicht ermittelbar, wie auch hier der flüchtige Fahrradfahrer. Zudem waren sich Mietwagenfahrer und Geschädigter schon vorher bekannt - auch dies komme bei "echten" Unfällen nur sehr selten vor. Zumal dies beide erst im Laufe des Verfahrens zugaben. Letztlich scheine das scharfe Ausweichen nach links nicht nachvollziehbar. Auch die Polizisten sagten aus, dass ein einfaches Abbremsen die logische Reaktion gewesen wäre und somit der Unfall auch nicht passiert wäre. D-AH/mc www.deutsche-anwaltshotline.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights