Parken StVO - Straßenverkehrsordnung gilt auch auf Parkplatz
11 Dezember, 2014
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich
anwendbar. Einen Vertrauensgrundsatz zu Gunsten des "fließenden" Verkehrs gegenüber dem wartepflichtigen Ein- oder Ausfahrenden gibt es grundsätzlich nicht.
Etwas anderes kann gelten, wenn die angelegten Fahrspuren zwischen den Parkplätzen eindeutig Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht zum Suchen von Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-9 U 26/14
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Etwas anderes kann gelten, wenn die angelegten Fahrspuren zwischen den Parkplätzen eindeutig Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht zum Suchen von Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-9 U 26/14
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