Führerscheinverlust - Fahrverbot: Ein Denkzettel für leichtsinnige Kraftfahrer
07 Dezember, 2014
Führerscheinverlust bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung: Das Fahrverbot ist als so genannter
Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln.
Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot aber nur erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt.
Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Charakter eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Funktionsinhalt übrig bleibt. Liegen seit der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Jahr und neun Monate zurück, so ist die Anordnung eines Fahrverbots als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht mehr geeignet.
Ein Fahrverbot muss dann nicht mehr ausgesprochen werden. jlp
Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 1 Ss Bs 41/13
Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot aber nur erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt.
Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Charakter eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Funktionsinhalt übrig bleibt. Liegen seit der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Jahr und neun Monate zurück, so ist die Anordnung eines Fahrverbots als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht mehr geeignet.
Ein Fahrverbot muss dann nicht mehr ausgesprochen werden. jlp
Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 1 Ss Bs 41/13
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