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Schlagloch Schaden

03 Dezember, 2014

Wer haftet bei einem Schlagloch Schaden? Wird ein Fahrzeug dadurch beschädigt, dass das Kfz durch ein

Schlagloch (hier: 1 m Länge, 30 cm Breite und 10 cm Tiefe) fährt, und besteht dieses Schlagloch bereits seit einem längeren Zeitraum, so hat der Straßeneigentümer gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Er hat das Schlagloch nicht ausgebessert und hat vor diesem Schlagloch auch keine Warnschilder aufgestellt.

Diese Verletzung der Verkehrssicherungspflicht führt zu einer Haftung des Straßeneigentümers zu 75 Prozent. Allerdings trifft auch den geschädigten Fahrzeugführer eine Mithaftung in Höhe von 25 Prozent, weil dieser gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat. jlp

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 13/12

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