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Ausländische EU-Fahrerlaubnis: Zweifelhafte Führerscheineignung

01 Dezember, 2014

Der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

verhängt wurde, ist mit dieser EU-Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat.

Hat der Fahrer diesen Eignungsnachweis nicht, fehlt ihm die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Die Vorlage einer ausländischen Fahrerlaubnis ersetzt diesen Nachweis nicht, da hiermit keine Eignungsüberprüfung verbunden ist. jlp

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 1.13

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