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Geschwindigkeitsübertretung - Fahreridentifikation

01 Dezember, 2014

In einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung hat der Betroffene gerichtlich angeordnete Maßnahmen zu seiner Fahreridentifizierung als zumindest dann zu dulden, wenn die Verhängung eines

Fahrverbots im Raum steht.

Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung des Betroffenen durch die Polizei außerhalb der Hauptverhandlung ist jedoch unverhältnismäßig, sofern ein (anderer) anthropologischer Sachverständiger in der Lage ist, ein Vergleichsbild des Betroffenen zu Erstellung seines Identitätsgutachtens im Rahmen des Hauptverhandlungstermins zu fertigen und sogleich auszuwerten. jlp

Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 Ss 225/14

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