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Sichtfahrgebot für Radfahrer

01 Dezember, 2014

Führt die Missachtung der Beachtung des Sichtfahrgebots bei einem Unfall für den Radfahrer zu einem Mitverschulden? Auch Fahrradfahrer müssen ihre Fahrweise den örtlichen und jahreszeitlichen Umweltbedingungen anpassen.
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Die Benutzung eines unbeleuchteten Weges durch einen Radfahrer bei Dunkelheit erfordert erhöhte Aufmerksamkeit und die Beachtung des Sichtfahrgebots.
Nur so lässt sich der Bodenbelag und dort befindliche Unebenheiten durch den Radfahrer kontrollieren. Die Missachtung der Beachtung des Sichtfahrgebots führt bei einem Unfall für den Radfahrer zu einem Mitverschulden in Höhe von 50 Prozent. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-9 U 78/13

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