Aktuelle Auto News
 



Rotlichtverstoß ist auch mit Schätzung feststellbar

24 November, 2014

Wer ein Rotlichtverstoß begeht, kann auch ohne Zeitmessung der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden. Die

Beamten müssen jedoch Indizien vorlegen können, woran sich erkennen lässt, dass die Ampel zweifelsfrei länger als eine Sekunde auf Rot stand. So hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden (Az. 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren. Sein Pech aber, dass ihn ein Polizeibeamter außer Dienst dabei gesehen hatte. Da dieser aber keinen Polizeiausweis bei sich hatte, stellte er ihn nicht unmittelbar zur Rede.

Am nächsten Tag im Dienst konfrontierte der Polizist ihn mit dem Rotlichtverstoß. Der Fahrer bestätigte zwar, an Ort und Zeit unterwegs gewesen zu sein. Eine rote Ampel überfahren zu haben, daran könne er sich aber beim besten Willen nicht erinnern. Der Beamte aber war sich nicht nur dessen sicher, sondern auch, dass die Ampel deutlich mehr als eine Sekunde Rot gewesen war. Der Autofahrer habe sich daher eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes schuldig gemacht, was 200 Euro an Bußgeld und vier Punkte bedeutet.

Der Beschuldigte aber ging vor Gericht, wo er schilderte, dass er unter Umständen von der Sonne geblendet wurde. Das hielt der Richter zum Zeitpunkt nicht für ausgeschlossen. Der Polizist aber meinte, sich sicher zu sein, dass die Ampel bereits mehrere Sekunden rot war. Er hatte dabei aber weder auf die Uhr gesehen noch sonst irgendeine Messung vorgenommen. Das muss er zwar nicht, so das Gericht, er müsse aber Indizien vorweisen, die den qualifizierten Rotlichtverstoß belegen.

"Eine rein gefühlsmäßige Schätzung langte dem Gericht hier nicht aus", erläutert Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) das Urteil. Sodass das Gericht den Beklagten aber dennoch wegen eines einfachen Rotlichtverstoßes verurteilte, so als wäre die Ampel noch nicht eine ganze Sekunde auf Rot gewesen. Dieser Verstoß kostet lediglich 90 Euro und drei Punkte in Flensburg. Nürnberg (D-AH/mc)www.deutsche-anwaltshotline.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights