Unfallfahrzeug Kaufvertrag: Wann ist ein Rücktritt möglich?
21 November, 2014
Gerichtsurteil - Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Unfallfahrzeug: Wird bei einem Gebrauchtfahrzeug-Kauf die Unfallfreiheit des Kfz garantiert, darf das Kraftfahrzeug keinen Unfall gehabt haben. Lediglich kleinere Blechschäden und
Schönheitsfehler sind gestattet. Handelt es sich trotzdem um ein Unfallfahrzeug, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.
Laut des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) erwarb die Klägerin im konkreten Fall ein gebrauchtes Kfz für 6.500 Euro. Im Kaufvertrag stand, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Als die Klägerin feststellte, dass das Auto wohl doch mindestens einen Unfall hatte, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung. Eine ordnungsgemäße Reparatur sei nicht erfolgt, daher wollte sie ihren Kaufpreis von 6.500 Euro, entgangene Zinsen und Ersatz für notwendige Aufwendungen in Höhe von 1.150 Euro zurückerstattet haben.
Mit Erfolg.
Das Landgericht Coburg stellte fest, dass das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte (AZ: 41 O 555/13). Die Beweisaufnahme ergab, dass das Fahrzeug mindestens in zwei Unfälle verwickelt war. In diesem Fall dürfe der Käufer den Rücktritt erklären, so die Richter. Der Verkäufer habe im Kaufvertrag die Garantie dafür übernommen, dass das Kfz unfallfrei sei. Damit habe er die Gewähr für die Unfallfreiheit übernommen. Da diese nicht vorlag, müsse er nun den Kaufpreis zurückerstatten, inklusive Zinsen und Aufwendungen. mid/shw
Laut des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) erwarb die Klägerin im konkreten Fall ein gebrauchtes Kfz für 6.500 Euro. Im Kaufvertrag stand, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Als die Klägerin feststellte, dass das Auto wohl doch mindestens einen Unfall hatte, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung. Eine ordnungsgemäße Reparatur sei nicht erfolgt, daher wollte sie ihren Kaufpreis von 6.500 Euro, entgangene Zinsen und Ersatz für notwendige Aufwendungen in Höhe von 1.150 Euro zurückerstattet haben.
Mit Erfolg.
Das Landgericht Coburg stellte fest, dass das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte (AZ: 41 O 555/13). Die Beweisaufnahme ergab, dass das Fahrzeug mindestens in zwei Unfälle verwickelt war. In diesem Fall dürfe der Käufer den Rücktritt erklären, so die Richter. Der Verkäufer habe im Kaufvertrag die Garantie dafür übernommen, dass das Kfz unfallfrei sei. Damit habe er die Gewähr für die Unfallfreiheit übernommen. Da diese nicht vorlag, müsse er nun den Kaufpreis zurückerstatten, inklusive Zinsen und Aufwendungen. mid/shw
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