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Wertermittlung Auto: Keine Wartepflicht für höheres Restwertangebot

21 November, 2014

Gerichtsurteil zur Wertermittlung eines Autos nach einem Verkehrsunfall. Nach einem Unfall besteht häufig Streit,

was mit dem beschädigten Fahrzeug geschehen soll. Stellt der Kraftfahrzeugsachverständige dieses Fahrzeug zur Wertermittlung in eine s. g. Restwertbörse ein, so kann das unfallbeschädigte Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert veräußert werden, ohne vorher dem gegnerischen Versicherer Gelegenheit zur Überprüfung des Restwerts geben zu müssen.

Eine vor der Verwertung vom Versicherer geäußerte Bitte um Zuwarten mit der Verwertung bis zur Überprüfung durch den Autoversicherer ist unbeachtlich, die dennoch vorgenommene sofortige Verwertung stellt keinen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar. jlp

Amtsgericht Ravensburg, Az.: 9 C 1213/13

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