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Arbeitsrecht: Tanken verboten

18 November, 2014

Auf dem Weg zur Arbeit noch mal schnell die Tankstelle anfahren. Welcher Autofahrer hat das nicht schon oft gemacht? Doch Vorsicht: Das kann unter Umständen teuer werden.

Im konkreten Fall wollte eine Autofahrerin auf dem Weg zur Arbeit auf eine Tankstelle abbiegen. Da fuhr plötzlich ihr Hintermann auf. Die Autofahrerin wurde bei diesem Unfall verletzt. Typischer Fall von Arbeitsunfall, denken jetzt sicher viele. Von wegen: Denn die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab - und bekam letztendlich Recht.
Warum das denn? Ganz einfach: Der Unfall sei nicht einer versicherten Tätigkeit zuzuordnen, urteilte das Landessozialgericht (LSG). Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass eine dem Betrieb zuzuordnende versicherte Tätigkeit vorliegt. Nur der unmittelbare Weg zum und vom Ort der Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz umfasst. Das Tanken dagegen ist "eigenwirtschaftlich", begründeten die Richter (LSG Berlin-Brandenburg, AZ: L 2 U 42/12). Das Abweichen vom normalen Arbeitsweg hat laut ARAG-Experten schon mit dem Abbremsen begonnen. mid/rlo

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